Ein starker Einstieg in beide Berufskollegs:
Das 1. Ausbildungsjahr ist von der Schulgeldzahlung befreit.





*BK Foto und Medien: 70/Monat für Profil- & Sonderleistungen
zur Anmeldung Schulgeldfrei*
Wir sind im Zentrum von Stuttgart. Hier spielt das Leben. Museumsbesuche oder interessante neue Menschen kennenlernen – in der City ist alles in nächster Nähe. Innenstadtcampus Eine gute Ausbildung benötigt die richtige Ausstattung. Während der Ausbildung stellen wir dir deshalb professionelle Werkzeuge zur Verfügung – darunter ein Apple MacBook sowie moderne, branchenübliche Software. Damit du für deinen beruflichen Start bestens gerüstet bist. jetzt anmelden Apple MacBook Auf unserem Innenstadtcampus in Stuttgart! mehr Erfahren Designer*in oder Fotograf*in werden.

Berufskollegs für Design

- direkt in Stuttgart

Der haptische Umgang mit vielen Farben, Papieren und Materialien ist in der Ausbildung an unserer Designschule genauso wichtig, wie der Einsatz aktueller digitaler Hard- und Software. Unseren Schülern steht bspw. ein MacBook zur persönlichen Benutzung, ein Fotostudio, aktuelle Software für Grafik, Fotografie, Film und Animation für den Unterricht zur Verfügung.

Wichtig sind uns Praxisnähe sowie eine kreative und familiäre Atmosphäre. So werden in den praktischen Fächern auch stets reale und fächerübergreifende Projekte umgesetzt.

Vereinbaren Sie einen Infotermin und besuchen Sie uns. So haben Sie die Möglichkeit, mehr über uns zu erfahren und sich selbst ein Bild zu machen.
Wir freuen uns auf Sie!

Die Berufskollegs für Design sind eine Einrichtung von Kolping Bildung.

Der haptische Umgang mit Farben, Papieren und Stoffen ist in der Ausbildung an unserer Designschule genauso wichtig, wie der Einsatz aktueller digitaler Hard- und Software. Unseren Schülern steht bspw. ein MacBook zur persönlichen Benutzung, ein Fotostudio, aktuelle Software für Grafik, Video und Animation und CAD für den Unterricht zur Verfügung.

Wichtig sind uns Praxisnähe sowie eine kreative und familiäre Atmosphäre. So werden in den praktischen Fächern auch stets reale und fächerübergreifende Projekte umgesetzt.

Mehr erfahren

Wichtig sind uns neben der Praxisnähe eine kreative und familiäre Atmosphäre. In den praktischen Fächern reale und fächerübergreifende Projekte umgesetzt.

Vereinbaren Sie einen Infotermin und besuchen Sie uns. So haben Sie die Möglichkeit, mehr über uns zu erfahren und sich selbst ein Bild zu machen. Sie finden uns zentral gelegen in der Stadtmitte von Stuttgart. Wir freuen uns auf Sie!

Die Berufskollegs für Design sind eine Einrichtung von Kolping Bildung.

Vereinbaren Sie einen Infotermin und besuchen Sie uns. So haben Sie die Möglichkeit, mehr über uns zu erfahren und sich selbst ein Bild zu machen. Sie finden uns zentral gelegen in der Stadtmitte von Stuttgart. Wir freuen uns auf Sie!

Die Berufskollegs für Design sind eine Einrichtung von Kolping Bildung.

Unsere Schulen

Berufskolleg Grafik-Design

Das Berufskolleg für Grafik-Design führt in drei Jahren zu einem qualifizierten und staatlich anerkannten Abschluss als Grafik-Designer*in und bietet parallel die Möglichkeit, die allgemeine Fachhochschulreife zu erwerben.

Berufskolleg Foto-Medien

Am Berufskolleg Foto und Medien dreht sich alles um Digital Media und Content Creation. Du entwickelst eigene Projekte in den Bereichen Foto, Film, Grafikdesign und Social Media – von der Idee bis zum fertigen Content. Ob du shootest, schneidest oder designst: Hier lernst du, wie aus Kreativität professioneller Medien-Content entsteht.

Ein besonderer Vorteil: Parallel zur staatlich anerkannten Ausbildung kannst du die Fachhochschulreife erwerben. Damit steht dir nach dem Abschluss nicht nur der direkte Berufseinstieg offen, sondern auch ein Studium an einer Fachhochschule.

Die neue Termine für die Schnupperkurse 2025/26 sind online. Jetzt kostenlos anmelden!

Heute ist es endlich so weit! 🎉📸

Der Fotosommer Stuttgart 2026 ist eröffnet!

Wir freuen uns, euch die fotografischen Arbeiten unserer Schüler*innen präsentieren zu dürfen. Hinter jeder Serie steckt eine eigene Geschichte, viel Kreativität und monatelange Arbeit.

📍 BK Design Stuttgart
📅 18.–26. Juli 2026
🕑 Täglich von 14:00 bis 19:00 Uhr

Kommt vorbei, entdeckt spannende Perspektiven und erlebt Fotografie aus einem neuen Blickwinkel. Wir freuen uns auf euren Besuch! ✨

#Fotosommer2026 #FotosommerStuttgart #BKDesign #KolpingBildung #Fotoausstellung
📸 Ihr seid herzlich eingeladen!

Endlich ist es so weit – der Fotosommer Stuttgart 2026 startet und wir freuen uns, euch unsere Fotoausstellung präsentieren zu dürfen!

Unsere Schüler*innen haben mit viel Kreativität, Leidenschaft und Engagement an ihren fotografischen Projekten gearbeitet. Entdeckt spannende Perspektiven, außergewöhnliche Bildwelten und inspirierende Geschichten.

🗓 Eröffnung:
Samstag, 18. Juli 2026
🕑 14:00 Uhr

📍 Ort:
BK Design Stuttgart
Kronprinzstraße 30
70173 Stuttgart

🖼 Ausstellungszeitraum:
18.07. – 26.07.2026
⏰ Täglich von 14:00 bis 19:00 Uhr

Kommt vorbei, bringt Familie und Freunde mit und lasst euch inspirieren. Wir freuen uns auf euren Besuch! 💛📷

#Fotosommer2026 #Fotoausstellung #FotosommerStuttgart #BKDesign #KolpingBildung
🎬 Noch ein kleiner Blick hinter die Kulissen? 👀

Mit viel Kreativität, Teamarbeit und Herzblut bereiten unsere Schüler*innen den Fotosommer 2026 vor.

Ein großes Dankeschön an alle, die in den letzten Tagen so engagiert mitgeholfen haben! 💛

📍 Eröffnung:
Samstag, 18.07.2026 | 14:00 Uhr
BK Design Stuttgart

🖼️ Ausstellung:
18.07.–26.07.2026
täglich von 14:00 bis 19:00 Uhr

Wir freuen uns auf euren Besuch! 📸✨

#Fotosommer2026 #BKDesign #BehindTheScenes #Grafikdesign #Stuttgart
Aus Buchstaben werden Formen.
Aus Formen entstehen neue Ideen.

Im Schriftgrafik-Unterricht experimentieren unsere Schüler:innen mit Linolschnitt und typografischen Kompositionen – analog, handwerklich und voller Überraschungen. ✨

#grafikdesign #linolschnitt #typografie #stuttgart #designschule
📸 Nur noch 4 Tage!

Wir freuen uns darauf, euch beim Fotosommer 2026 begrüßen zu dürfen.

🗓️ Samstag, 18.07.2026
🕑 14:00 Uhr
📍 BK Design Stuttgart

Kommt vorbei und entdeckt die kreativen Arbeiten unserer Schüler*innen. Wir freuen uns auf euch! 💛

#Fotosommer2026 #BKDesign #Stuttgart #Grafikdesign #Fotografie
Noch 1 Woche! 📸

Die Vorfreude steigt!

📅 18.07.2026 | 14:00 Uhr
📍 BK Design Stuttgart

Kommt vorbei und erlebt den Fotosommer 2026 mit uns. 💛

#FotosommerStuttgart #fotosommer #designschule #Fotodesign #fotografie
BK unterwegs 📍Hochschule Pforzheim

Design erlebt man nicht nur im Klassenzimmer.

Gemeinsam mit unseren Schüler:innen der GD 2A und 2B waren wir zu Gast an der Hochschule Pforzheim und erhielten spannende Einblicke in das Designstudium – vom Design LAB über den Vorbereitungskurs KATAPULT bis hin zu den Bereichen Linie & Form, Animation und dem kreativen Austausch mit Studierenden.

Solche Exkursionen eröffnen neue Perspektiven, fördern den Dialog zwischen Schule und Hochschule und zeigen, wie vielfältig die Welt des Designs ist.

Unser herzlicher Dank gilt Prof. Dagmar Korinthenberg, Prof. Tanja Krampfert, Prof. Sebastian Hackelsperger sowie Nadine Hecht für die offene, inspirierende und herzliche Begegnung.

Ebenso bedanken wir uns bei allen Studierenden, die ihre Arbeiten, Erfahrungen und ihren Studienalltag mit uns geteilt haben.

Wir nehmen viele neue Ideen, Eindrücke und Motivation mit zurück nach Stuttgart.

Vielen Dank für diesen inspirierenden Tag! 💛

#berufskolleg #HochschulePforzheim #KATAPULT #Grafikdesign #designpf
🎨 Hinter den Kulissen wird gerade mit Hochdruck gearbeitet.

Unsere Schüler*innen aus Fotografie und Grafikdesign geben gerade alles, um euch eine besondere Ausstellung zu präsentieren. Zwischen Projektabgaben, Aufbau und vielen kreativen Ideen entsteht etwas, das ihr nicht verpassen solltet.👌🤩 

💙 Danke an alle Schüler*innen für euren großartigen Einsatz!💫 

📍 Kolping Berufskolleg für Design, Stuttgart 
🗓️ Ausstellung: 18.–26.07.2026 
✨ Eröffnung: 18.07.2026 | 14:00 Uhr

Kommt vorbei und entdeckt die beeindruckenden Arbeiten unserer jungen Designerinnen und Fotografinnen. Wir freuen uns auf euch!😍🌟 

#FotosommerStuttgart #Grafikdesign #Fotografie #Designschule #Stuttgart
200 m² weiße Wände. Unzählige Ideen.

Unsere Schüler*innen verwandeln leere Wände in einen Ort voller Fotografie, Film und kreativer Perspektiven.

📸 SAVE THE DATE

Eröffnung: 18.07.2026 | 14:00 Uhr

📍 Stuttgarter Fotosommer 2026

Kommt vorbei, entdeckt die Arbeiten unserer Nachwuchsdesigner*innen und erlebt, wie aus Ideen beeindruckende Ausstellungen entstehen.

Wir freuen uns auf euch!

#FotosommerStuttgart #GrafikDesign #Stuttgart #Ausstellung #BKDesign

Digitales Lernen

Die digitale Umsetzung von Entwürfen gehört schon seit Jahrzehnten zur Tätigkeit als Designer*in und ist selbstverständlicher Teil der Ausbildung an unserem Berufskolleg für Design. Dazu gehört der Umgang mit professioneller Hard- und Software für Layout, Illustration, Fotografie, Bildbearbeitung, Webdesign und Animation.

Neben einem digitalen Klassenbuch, das von allen über eine App einsehbar ist, erhält jede/r Schüler*in ein MacBook während der Ausbildungszeit und einen eigenen Zugang zu einem gemeinsamen digitalen Lerntool. Die Bildung von digitalen Klassenteams, in denen Unterrichtsmaterialien bereit gestellt, Informationen ausgetauscht sowie Aufgaben eingereicht und Feedback gegeben wird, ist nur ein Auszug der Möglichkeiten auf dieser Lernplattform.

Termine

Gerne stehen wir auch zu einem persönlichen Beratungsgespräch zur Verfügung

No Events

Schulvertrags­bedingungen

1. Zielsetzung der Schule

Die privat geführten Schulen des Schulträgers dienen nach Maßgabe des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Landes Baden-Württemberg der öffentlichen Aufgabe, als Ersatzschule das Schulwesen des Landes zu bereichern. Die Schule ergänzt das Angebot freier Schulwahl und fördert das Schulwesen durch besondere Inhalte und Formen der Erziehung und des Unterrichts.

2. Vertragsparteien

2.1. Der Schulvertrag kommt mit dem Schulträger, einem oder beiden gesetzlichen Vertretern des Schülers (nachfolgend: „Erziehungsberechtigte“) sowie dem Schüler zustande. Sofern der Schüler das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, wird er bei Abschluss des Schulvertrages durch die Erziehungsberechtigten vertreten.

2.2. Vollendet der Schüler nach Abschluss des Schulvertrages das 18. Lebensjahr, wird der Schulträger den Schüler auffordern, die Erklärung nach Ziffer 12 persönlich abzugeben.

2.3. Haben beide Erziehungsberechtigte den Vertrag in Schrift- oder Textform unterzeichnet, wirken Erklärungen der Schule für beide Erziehungsberechtigte, auch wenn sie nur einem gegenüber abgegeben wurden. Nach Vollendung des 18. Lebensjahrs durch den Schüler und Fortführung des Schulvertrags gemäß Ziffer 2.2 können Erklärungen der Schule auch gegenüber dem Schüler abgegeben werden. Dies gilt auch für eine Kündigung dieses Vertrags.

3. Vertragsbeginn und Laufzeit

3.1 Die Aufnahme des Schülers in eine bestimmte Jahrgangsstufe steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Schüler die Bedingungen erfüllt, die für die entsprechende Jahrgangsstufe der öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg gelten.

3.2 Die Laufzeit des Schulvertrags beträgt zunächst ein volles Schuljahr; bei Eintritt im Laufe eines Schuljahres bis zum Ende des laufenden Schuljahres (unterjähriger Eintritt). Schuljahre im Sinne dieses Vertrages beginnen am 1. August und enden am 31. Juli eines jeden Jahres. Das erste Schulhalbjahr im Sinne dieses Vertrages endet am 28. Februar (im Falle eines Schaltjahres am 29. Februar) eines jeden Schuljahres.

3.3 Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich jeweils um ein weiteres volles Schuljahr, sofern dieser Vertrag nicht von mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende des ersten Schulhalbjahres oder zum Schuljahresende gekündigt wird.

3.4 Zur ordentlichen Kündigung gemäß Ziffer 3.3 sind der Schulträger und die Erziehungsberechtigten, nach Vollendung des 18. Lebensjahres und Fortführung des Schulvertrags auch der Schüler selbst berechtigt.

3.5 Abweichend von Ziff. 3.2 kann die Laufzeit auf das erste Schulhalbjahr beschränkt werden (Aufnahme auf Probe). Bei der Aufnahme auf Probe entfallen die automatische Verlängerung nach Ziff. 3.3. sowie die ordentliche Kündigungsmöglichkeit nach Ziff. 3.4 des Vertrages. Die Aufnahme auf Probe kann durch den Schulträger auf das zweite Schulhalbjahr verlängert werden. Wird die Probezeit aufgehoben, finden Ziff. 3.2 bis 3.4 Anwendung; die Aufhebung bedarf der Schriftform.

3.6 Für gewählte Sonder- und Profilleistungen gelten Ziff. 3.1 bis 3.5 entsprechend; die Wahl der Sonder- und Profilleistungen erfolgt gesondert. Abweichend von Ziff. 3.3 beträgt die Kündigungsfrist für gewählte Sonder- und Profilleistungen zwei (2) Monate zum Schuljahresende.

4. Anmeldegebühr; Schulgeld; Gebühren

4.1 Sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus dem Schulvertrag treffen ausschließlich die Erziehungsberechtigten; dies gilt nicht im Fall von Ziff. 2.1 S. 2. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres des Schülers und Fortführung des Schulvertrags kann mit dem Schüler durch gesonderte Erklärung vereinbart werden, dass dieser mit den Erziehungsberechtigten gesamtschuldnerisch für die Zahlungsverpflichtungen aus dem Schulvertrag haftet.

4.2 Die Erziehungsberechtigten sind zur Zahlung einer Anmeldegebühr verpflichtet; im Fall von Ziff. 2.2 S. 2 ist der Schüler verpflichtet. Die Höhe der Anmeldegebühr ergibt sich aus dem Anmeldeformular und wird mit Vertragsunterzeichnung fällig.

4.3 Die Höhe des jährlichen Schulgeldes und die Zahlungsmodalitäten ergeben sich ebenfalls aus dem Anmeldeformular. Monatliche Raten sind am dritten Werktag eines jeden Monats zur Zahlung fällig. Der Anspruch des Schulträgers auf Zahlung des jährlichen Schulgeldes entsteht auch bei der Vereinbarung von Ratenzahlung mit Beginn des Schuljahres in voller Höhe. Monatliche Raten sind während der gesamten Vertragsdauer, auch während unterrichtsfreier Zeiten, zu bezahlen. Im Falle des Zahlungsverzugs mit einer monatlichen Rate kann der Gesamtbetrag für das jeweilige Schuljahr in voller Höhe fällig gestellt werden.

4.4 Das jährliche Schulgeld darf durch den Schulträger für jedes Folgeschuljahr jeweils um bis zu 20 % erhöht werden, ohne dass es hierfür eines wichtigen Grundes bedürfte. Die Erhöhung darf nur erfolgen, wenn der Schulträger die Erziehungsberechtigen hierüber spätestens drei Monate vor Schuljahresende informiert.

4.5 Im Falle eines Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Vorschriften.

4.6 Für Sonder- und Profilleistungen ist Abs. 1 und 3 bis 5 entsprechend anzuwenden.

5. Rechte und Pflichten des Schulträgers

Der Schulträger schafft in seiner Schule die Voraussetzungen, die zum Erreichen des Schul- und Klassenziels üblicherweise erforderlich sind; insbesondere sorgt er für einen geordneten Schulbetrieb und für Lehrkräfte, welche die fachlichen und rechtlichen Voraussetzungen zur Erteilung des Unterrichtes erfüllen.

6. Rechte und Pflichten des Schülers

6.1 Der Schüler hat das Recht auf Unterricht nach dem von der jeweils zuständigen Behörde erlassenen Bildungsplan. Im Übrigen richtet sich Versetzung und Prüfungen nach der jeweils gültigen Verordnung des Ministeriums für Kultus und Sport.

6.2 Der Beginn des Schuljahres ist wie an den öffentlichen Schulen geregelt, ebenso sind die Ferien angeglichen.

6.3 Der Schüler muss an allen Unterrichtsstunden teilnehmen; ebenso an allen sonstigen schulischen Veranstaltungen. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur allgemeinen Schulpflicht.

6.4 Eine Erkrankung ist dem Schulträger unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei längerer Erkrankung ist eine schriftliche Krankmeldung innerhalb von drei Tagen abzugeben. Die Erziehungsberechtigten tragen dafür Sorge, dass der Schüler am Unterricht und an den übrigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule regelmäßig teilnimmt und sich der Schulordnung fügt. Sie sind verpflichtet, den Schüler für den Schulbesuch in gehöriger Weise auszustatten.

6.5 Der Schüler ist verpflichtet, zu jedem Zeitpunkt die jeweils gültige Haus- und Schulordnung zu beachten. Die derzeit gültige Fassung der Hausordnung und der Schulordnung sind diesem Vertrag als Anlage beigefügt. Die Schule ist jederzeit zur Änderung der Haus- und Schulordnung berechtigt. Wesentliche Änderungen werden den Erziehungsberechtigten und dem Schüler gesondert mitgeteilt.

7. Haftung; Versicherung

7.1 Die Haftung des Schulträgers richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Schulträger haftet nicht für Diebstähle auf dem Schulgelände.

7.2 Der Schüler ist durch die gesetzliche Schülerunfallversicherung versichert. Diese erstreckt sich grundsätzlich auf Unfälle während des Unterrichts einschließlich der Pausen und weiterer Veranstaltungen sowie auf dem Schulweg oder auf dem Weg von der Schule an einen Ort, an dem eine Schulveranstaltung stattfindet.

7.3 Die Haftung des Schülers richtet sich ebenfalls nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Erziehungsberechtigten haften für ein Verschulden des Schülers wie für eigenes Verschulden.

8. Rücktritt

8.1 Die Erziehungsberechtigten sind innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss dieses Schulvertrags, längstens jedoch bis 7 Tage vor Beginn des ersten, auf den Vertragsschluss folgenden Schuljahres zum Rücktritt berechtigt. Das Rücktrittsrecht nach S. 1 besteht nicht bei unterjährigem Eintritt.

8.2 Weitere Rücktrittsrechte bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

8.3 Die Anmeldegebühr wird im Falle eines Rücktritts nicht erstattet.

9. Außerordentliche Kündigung

9.1 Der Schulträger ist zur außerordentlichen fristlosten Kündigung berechtigt, wenn eine Klassenstärke von 14 Schülern zu Beginn eines Schuljahres nicht erreicht wird. Die Kündigung muss bis zum 31. Juli des jeweiligen Jahres zugegangen sein.

9.2 Darüber hinaus kann dieser Schulvertrag nur dann außerordentlich fristlos gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und es der kündigenden Partei unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalles nicht zuzumuten ist, weiterhin an dem Vertrag festzuhalten. Dies ist für den Schulträge insbesondere, aber nicht ausschließlich, dann der Fall, wenn

a) sich der Schüler in einen Gegensatz zum Verständnis und zu den Zielen des Schulträgers stellt oder sein Verhalten im Umgang mit den Mitschülern oder Lehrkräften die Regeln des Anstandes verletzt;

b) der Schüler den Schulbetrieb durch ein schwerwiegendes Fehlverhalten insgesamt unzumutbar beeinträchtigt;

c) der Schüler schwerwiegend gegen die jeweils geltende Schul- und Hausordnung oder gegen diesen Vertrag verstößt;

d) der Schüler Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes besitzt, verbraucht, einem anderen Gelegenheit zum Verbrauch verschafft oder gewährt oder mit Betäubungsmitteln Handel treibt;

e) der Schüler während des Schulbetriebs Alkohol konsumiert;

f) der Schüler Waffen bei sich führt;

g) der Schüler andere Mitschüler sexuell belästigt;

h) der Schüler wegen einer Straftat rechtskräftigt verurteilt oder wegen eines Verbrechens oder wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz angeklagt ist;

i) das außerschulische Verhalten des Schülers die Interessen des Schulträgers schädigt;

j) sich die Erziehungsberechtigen mit der Zahlung des nach diesem Vertrag geschuldeten Schulgeldes in Höhe von zwei monatlichen Raten in Verzug befinden.

9.3 Besteht der wichtige Grund bei einer gegenüber dem Schulträger ausgesprochenen Kündigung in der Verletzung einer Pflicht aus diesem Vertrag, ist diese außerordentliche fristlose Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig.

9.4 Die außerordentliche fristlose Kündigung bedarf zu Ihrer Wirksamkeit in jedem Fall der Schriftform.

9.5 Im Fall der außerordentlichen Kündigung ist das Schulgeld für den Monat, in dem die Kündigung wirksam wird, voll zu entrichten.

10. Automatische Beendigung des Schulvertrages

Dieser Schulvertrag endet automatisch ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit dem Ende des ersten Schulhalbjahres bzw. Schuljahres, in welchem der Schüler das angestrebte Ausbildungsziel erreicht, unabhängig vom Zeitpunkt der letzten Prüfung oder Schulveranstaltung.

11. Datenschutz

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nach den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere nach der Datenschutz – Grundverordnung (DSGVO). Einzelheiten können Sie den „Hinweisen zum Datenschutz - Schulen“ entnehmen, die dem Schüler und/oder den Erziehungsberechtigten übergeben werden.

12. Änderungsvorbehalt, Schlussbestimmungen

12.1 Der Schulträger ist berechtigt, einzelne Bestimmungen des Vertrages einseitig zu ändern, wenn dies für den Schulträger aufgrund seiner besonderen staatlichen Finanzierungssituation aus triftigen, wirtschaftlichen Gründen erforderlich ist, die Interessen des Vertragspartners nicht überwiegen und der Schulträger die Änderung dem Vertragspartner jedenfalls zwei (2) Wochen vor Ablauf des Schuljahres angezeigt hat.

12.2 Änderungen des Vertrages und/oder seiner Bestandteile sowie dieser Schriftformklausel bedürfen der Schriftform.

12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.